|
1839 besass
man auf der Simplon Bergalpe 739 Kuhrechte, d.h. 739 Kühe von
verschiedenen Besitzern waren zur
Sömmerung
auf dem Simplon berechtigt. 1913 war die Zahl der vergebenen Kuhrechte auf
783 angewachsen. Seither hat es kaum Veränderungen gegeben. Dabei ist
festzuhalten, dass nur noch ein kleiner Teil der Kuhrechte wirklich
in Anspruch genommen wird.
Sowohl für
Geteilen (Berger) als auch für Nichtgeteilen bestand
jeweils die Möglichkeit, Kuhrechte von einem anderen Kuhrechtbesitzer
käuflich zu erwerben. Man konnte ein ganzes Kuhrecht, ein halbes
Kuhrecht, ein Viertel Kuhrecht (Füoss) oder sogar nur ein
Achtel Kuhrecht (Chlawo) erwerben oder besitzen. Diese Rechte
gehören zu einem bestimmten Stafel
und damit zu einem bestimmten Weidegebiet.
Früher bedeuteten die Kuhrechte für die bäuerliche
Bevölkerung eine wichtige Existenzgrundlage und wurden darum auch
peinlich genau verwaltet. Es durfte
nicht vorkommen, dass sich
jemand Kuhrechte aneignen konnte, die ihm nicht zustanden. Bis zum
Jahre 1800 waren diese Kuhrechte nur auf Tesseln eingeschnitten,
die in einer Truhe mit fünf Schlössern
aufbewahrt wurden.
Die Alptesseln waren wohlgehütete Dokumente
bei der Verwaltung der Kuhrechte.
Die Truhe konnte nur geöffnet werden, wenn alle
fünf Schlüsselinhaber, d.h. der Alpenvogt
und die vier Stafelvögte anwesend waren. Nur dann war es möglich, an den
Tesseln Änderungen vorzunehmen. Es wurden Kuhrechte
gelöscht
(abgetesselt)
oder neu aufgetragen (aufgetesselt).
Dabei wurden Kerben in die Tesseln
neu eingeschnitten oder
weggeschnitten. Nach der Überlieferung sollen die
Kuhrechtbesitzer daheim ein Doppel ihrer Tessel besessen haben.
|