Kuhrechte  Bäärgalpa

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1839
besass man auf der Simplon Bergalpe 739 Kuhrechte, d.h. 739 Kühe von verschiedenen Besitzern waren zur Sömmerung auf dem Simplon berechtigt. 1913 war die Zahl der vergebenen Kuhrechte auf 783 angewachsen. Seither hat es kaum Veränderungen gegeben. Dabei ist festzuhalten, dass nur noch ein kleiner Teil der Kuhrechte wirklich in Anspruch genommen wird.

Sowohl für
Geteilen (Berger) als auch für Nichtgeteilen bestand jeweils die Möglichkeit, Kuhrechte von einem anderen Kuhrechtbesitzer käuflich zu erwerben. Man konnte ein ganzes Kuhrecht, ein halbes Kuhrecht, ein Viertel Kuhrecht (Füoss) oder sogar nur ein Achtel Kuhrecht (Chlawo) erwerben oder besitzen. Diese Rechte gehören zu einem bestimmten Stafel und damit zu einem bestimmten Weidegebiet.

Früher bedeuteten die Kuhrechte für die bäuerliche Bevölkerung eine wichtige Existenzgrundlage und wurden darum auch peinlich genau verwaltet. Es durfte nicht vorkommen, dass sich jemand Kuhrechte aneignen konnte, die ihm nicht zustanden. Bis zum Jahre 1800 waren diese Kuhrechte nur auf Tesseln eingeschnitten, die in einer Truhe mit fünf Schlössern aufbewahrt wurden.


Die Alptesseln waren wohlgehütete Dokumente bei der Verwaltung der Kuhrechte.

 

Die Truhe konnte nur geöffnet werden, wenn alle fünf Schlüsselinhaber, d.h. der Alpenvogt und die vier Stafelvögte anwesend waren. Nur dann war es möglich, an den Tesseln Änderungen vorzunehmen. Es wurden Kuhrechte gelöscht (abgetesselt) oder neu aufgetragen (aufgetesselt). Dabei wurden Kerben in die Tesseln neu eingeschnitten oder weggeschnitten. Nach der Überlieferung sollen die Kuhrechtbesitzer daheim ein Doppel ihrer Tessel besessen haben.
 

 

 

 

 

Aufschrift auf der Truhe
 

Die alte Tesseltruhe mit den fünf Schlössern      


Das Verzeichnis der Kuhrechtbesitzer ist in den neunziger Jahren den Forderungen der Neuzeit angepasst worden. Bergerrat Stefan Eyer hat es digitalisiert und in neu übersichtliche Ordner übertragen.

Quelle: O. Kämpfen